Durchführungsbestimmungen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bezüglich des Erlasses des Brüsseler Hochkommissariats für ergebnisorientierte Fußballwettbewerbe.
1. Der Begriff "Mannschaft" ist ab sofort unzulässig und wird durch "Menschschaft" ersetzt. Relativ zu ihrem Bevölkerungsanteil sind Menschen mit besonderen Fähigkeiten und/oder Migrationshintergrund sowie Frauen zu integrieren. Für den bisherigen Frauenfußball gilt die Bestimmung ebenso, hier ist "Frauen" durch "Männer" zu ersetzen. Um eine Chancengleichheit aller zu erzielen, ist die Kommunikation auf Zeichensprache umzustellen. Für der Sehfähigkeit beraubte Mitspieler/innen gilt die Ausnahme der verbalen Verständigung.
2. Um unzulässige Spielzüge und Beeinträchtigungen der freien Bewegung zu verhindern, erhält jede/r Menschschaftsteilnehmer/in eine/n eigenen Schiedsrichter/in zugeteilt, dessen/deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist. Zudem wird jeder Spielzug filmisch dokumentiert und auf Regelkonformität kontrolliert.
3. Nationalfahnen und Nationalfarben sind nicht gestattet. Wahlweise dürfen die Europa- oder eine weiße Fahne verwendet werden. Anfeuerungsrufe der Zuschauer/innen dürfen sich nicht auf nationale Belange beziehen oder die gegnerische Menschschaft diskriminieren. Gestattet sind die Rufe: "Hüpf, Europa, hüpf", "Europa vor, noch ein Tor" sowie "Eu-ro-pa, Eu-ro-pa". Weitere Rufe und Gesänge werden zur Zeit vom Hochkommissariat für Gerechtigkeit und Gleichheit auf ihre Zulässigkeit geprüft.
4. Um Chancengleichheit zwischen den teilnehmenden Menschschaften zu gewährleisten, werden die Ergebnisse der Spiele vom Brüsseler Hochkommissariat festgelegt und nach Spielende bekanntgegeben. Überzählige oder fehlende Treffer sind zu subtrahieren beziehungsweise zu addieren. Der Begriff "Meisterschaft" wird durch "Championat/in" ersetzt. Die Championat/in-Trophäe in Form eines Zwitters mit besonderen Fähigkeiten sowie Migrationshintergrund ist aus Gerechtigkeitsgründen an sämtliche teilnehmenden Menschschaften zu vergeben.
5. Da das Spiel der Freude dienen soll, ist von jedem/jeder Zuschauer/in die vorgegebene Jubelquote einzuhalten, wobei der Schalldruck insgesamt nicht die Grenze von 85 dB übersteigen darf. Gegebenenfalls ist seitens der Spielleitung zur Mäßigung aufzurufen mit den Worten:"Quiet, please".
6. Um die Benachteiligung fußloser Fußballspieler/innen aufzuheben, ist eine neue Liga "Fußlosball" einzurichten, für die die obigen Bestimmungen entsprechend gelten.
7. Um die Benachteiligung Bergbewohnender Menschschaften zu beenden, findet ab sofort jedes/jede zweite Championt/in im Gebirge an Steilhängen statt.
8. Alle Teilnehmer/innen sowie Zuschauer/innen haben vor Spielbeginn eine schriftliche Selbstverpflichtungserklärung bezüglich der Einhaltung sämtlicher Regeln abzugeben und werden bei Fehlverhalten für das nächste Spiel gesperrt. Bei wiederholten Verstößen gegen das Regelwerk ist eine Ausschaffung aus dem Gebiet der Europäischen Union vorzunehmen.
9. Diese Regelungen werden nach Bedarf erweitert. Ziel ist die Erfassung eines jeden denk- und vorhersehbaren Einzelfalles sowie eine umfassende Chancengleichheit und die Herstellung von größtmöglicher Gerechtigkeit.