Paragraf 20 StGB

Beitragvon knistern » So 18 Aug, 2013 19:12


Klar hab ich nur noch ROT gesehen.
Klar war ich entsetzlich wütend
Klar hat er mich arg provoziert
Klar weiß ich nicht woher das Messer kam
Klar hab ich nicht gewollt was passiert ist
Klar war er mein bester Freund
Klar möchte ich alles ungeschehen machen
Klar hab ich über mich die Kontrolle verloren
Klar war ich damals schuld-unfähig
Klar möchte ich deshalb freigesprochen werden
Freispruch und Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt
Scheiße - ich bin doch kein Psyyychooo!!!!!!!

Doch, bist Du
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Re: Paragraf 20 StGB

Beitragvon cube » So 18 Aug, 2013 19:32


das ist ein sehr, sehr unangenehmer text. klingt gefährlich und anmaßend.
das dürfte vor allem an der letzten zeile liegen.

wer spricht da, wen hat der autor im letzten vers urteilen lassen?

"ich bin doch kein Psyyychooo!!!"
...
"Doch, bist Du"
...
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Re: Paragraf 20 StGB

Beitragvon rivus » Mo 19 Aug, 2013 07:00


hi knistern,
ich lese diesen text mit beklommenen herzen. zusehr bedienen diese zeilen menschliche vorurteile und nähren mit ihrem sprachduktus stigmatisierungen. zusehr vereinfachen sie das komplizierte bedingen und entstehen von strafhandlungen, die sich ja immer auch aus einem komplizierten und vielschichtigen intrinsischen und extrinsischen, allzu menschlichen faktorenmechanismus heraus entwickeln. zusehr vernachlässigen sie die entstehungsgeschichte des paragrafen 20stgb, der sicherlich, sorgfältig abwägend ausgelegt, ungerechtigkeiten verhindern bzw. mildern kann. und er benötigt unbedingt ergänzungen und überarbeitungen, die die opfer wirklich, nach menschlichsten ermessen vertritt und die seelischen verletzungen der zurückgebliebenen aufnimmt ....der text bewegt sich im grenzwertigen. die verhältnismäßigkeit des titels zum transportierten inhalt ist verletzt und er wandert auf den spuren von bewertungen, die begriffe wie entartete (lebens)-kunst und psycho, gefühlt, annähern. und diesen unangenehmen beigeschmack, so zumindestens auch in meinem lesen, erzeugen. daher würde ich den verallgemeinerungsanspruch aus dem titel herausnehmen, einen anderen wählen ...

die lyrgeschichte, die uns lesern offeriert wird, spricht klar die aspekte an, die mit den auslegungen des paragrafen zugunsten eines täters möglich sind, der mit der möglichkeit spielt, vielleicht sogar eiskalt kalkuliert, aus einem tatbestand, noch mal glimpflich davon zu kommen. das paradoxe ist wohl die reaktion auf die abwehrattribution ... die man im zweiten lesen auch so verstehen könnte, dass genau die unterbringung, die das kognitive verteidigungskonzept des angeklagten nicht vorhergesehen hat, etwas in ihm auslöst, das das lyr verdrängt hat. erst als das spiel, das selbstkonzept umkippt und es für das lyr ernst wird, sich konsequenzen des eigenen existentiellen zu stellen, enttarnt ihn seine abwehr und ermöglicht einen beobachter genau diese wertung vorzunehmen ...


das erst mal

grüße rivus
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Re: Paragraf 20 StGB

Beitragvon knistern » Di 20 Aug, 2013 22:49


Hallo rivus,

klar provoziert der text
klar verlangt er mehrmaliges lesen
klar weiß ich wovon ich schreibe
klar erlebe ich das als gerichtsreporter immer wieder
klar beschreibt das eine fehlkalkulation
klar hat er beim Streben nach § 20 die Folgen nicht bedacht

Das Erkennen seiner Strafe so oder so nicht zu entkommen
Das ist die Quintessenz

Ich bin tatsächlich (auch) Gerichtsreporter und erlebe solche emotionale Brüche, die aus verdrehter Kognivität herrühren immer wieder

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Re: Paragraf 20 StGB

Beitragvon knistern » Di 20 Aug, 2013 22:54


cube hat geschrieben:das ist ein sehr, sehr unangenehmer text. klingt gefährlich und anmaßend.
das dürfte vor allem an der letzten zeile liegen.

wer spricht da, wen hat der autor im letzten vers urteilen lassen?

"ich bin doch kein Psyyychooo!!!"
...
"Doch, bist Du"
...



Hallo cube,
der ganze Text ist ein Selbstgespräch mit Ausnahme des kursiven "Urteils"
eine kumulierte Selbsterkenntnis, nach der irrationalen Hoffnung "davon zu kommen".
Dass der Text angenehm sei kann ich wirklich nicht behaupten (hab ich auch nicht)
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Re: Paragraf 20 StGB

Beitragvon rivus » Di 20 Aug, 2013 23:37


hi knistern,
ich ahnte es schon. aber dennoch vielen dank fürs outing ;) und fürs offenlegen der intention! hm, dennoch würde ich dem Leser die wertung überlassen und das "Doch, bist Du" weglassen und den titel ändern .... hm, fast wäre ich geneigt zu empfehlen, scheiße ich bin doch kein Psycho als titel zu setzen (dieser vorschlag gefällt mir schon im zweiten lesen nicht mehr) ... hm oder ganz spontan fällt mir ein, als titel freisprüche zu verwenden. den konkreten paragrafen würde ich sogar weglassen. im brain storm bin ich bei geschlossene freisprüche ....


grübelnde grüße
Zuletzt geändert von rivus am Di 20 Aug, 2013 23:53, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Paragraf 20 StGB

Beitragvon knistern » Mi 21 Aug, 2013 08:27


Hi rivus

wie könnte ich vielfach Erlebtes, das ich hier versucht habe komprimiert darzustellen, inhaltlich auf den Kopf stellen nur weil es in das eine oder andere Weltbild nicht passt?

Ich gebe hier kein Urteil ab. Ich beschreibe. Ich erlebe wie Gestik, Mimik, Semantik und Emotion im Zuge eines Verfahrens variieren, Seinszustände sich verändern und hab versucht dies greifbar darzustellen.

Außerdem:

ungeachtet verschiedener Fehler (Mollath & Co), die unvermeidbar sind wo Menschen tätig werden, kann ich aus meiner praktischen Erfahrung behaupten, dass sich die Gerichte in aller Regel die größte Mühe geben nach den Gesetzen und nach den Fakten (die ihnen bekannt werden) gerecht zu richten.
Wo Gesetze und/oder Informationen fehlerhaft sind, ist das nicht den Gerichten anzulasten!!!

Gruß
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Beitragvon cube » Mi 21 Aug, 2013 12:38


ich will diesem Text hier nicht mehr Aufmerksamkeit geben, als er verdient, die Anzahl Kommentare ist schon zuviel des Guten für diesen anmaßenden Text, der als nichts anderes gedacht ist, als Sprachrohr für den Tunnelblick eines Scheuklappenträgers zu sein. so selbstverständlich wie knistern in den Kommentaren von verdrehter Weltsicht spricht, so gerade und korrekt scheint er die eigene Weltbetrachtung zu empfinden, der Text zielt auf Meinungsmache mit billiger Polemik, der dieser unsägliche Twist im letzten Vers als Spitze aufgezwirbelt ist; der hinausposaunte Inhalt ist etwas besser als kleinbürgerliches Stammtischniveau. so mag der Wortführer solcher Peers reden, der mit der andauernden Rede von eigener Wichtigkeit und dem Nachkerben von BILDhaften Allgemeinplätzen seine Einäugigkeit unter Blinden zu behaupten versucht.

Ich
erlebe
wie Gestik, Mimik, Semantik und Emotion im Zuge eines Verfahrens variieren, Seinszustände sich verändern und hab versucht dies greifbar darzustellen.


dein reiches Erleben in allen Ehren, aber wo bitte dürfen wir nach diesen Variationen in deinem Text suchen? zeig doch mal, was du dir zur Darstellung von Gestik, Mimik, Semantik und Emotion dachtest - wenn du dem Leser deine Autorenmeinung schon so großzügig aufgeigst, dann gerne auch schlüssig.

was in deiner korrekten Weltsicht dieser Text hier mit Epik zu tun hat könntest du bei Gelegenheit auch mal erklären, nachdem du deine lückenhaften Ansichten zur Lyrik ungefragt und entrüstet präsentiertest, wirst du vielleicht auch geneigt sein, deine Weltsicht zur Epik mit uns zu teilen?
Zuletzt geändert von cube am Mi 21 Aug, 2013 12:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Paragraf 20 StGB

Beitragvon Gast » Mi 21 Aug, 2013 19:53


Hier wird das lyrische ich nicht für schuldig erklärt, obwohl es eine schwere Straftat begangen hat. Damit die Schuld verneint wird muss es sich rechtfertigen und gewisse vorraussetzungen erfüllen.
Mit einem beharrlichen "Klar" tritt das lyrische Ich für seine Geistesstörung ein.
Im Nachinein wird ihm aber erst bewusst dass eine Sicherheitsverwahrung in der Klapse auch nicht das gelbe vom Ei ist.
Zumal einem Geisteskranken, die eigene Geisteskrankheit häufig nicht bewusst ist, spielt es auch keine Rolle mehr ob ein Nachruf ala "ich bin doch kein Psycho" vorliegt.
Entweder man nimmt seine Schuld oder seine Unmündigkeit in Kauf.
Ein ziemlich souveränes Gedicht, welches mir sehr zugesagt hat.

Ich denke das richten über Menschen an sich ist eine asoziale Angelegenheit deshalb sorgt der Text für Beunruhigung.
Das Rechtssystem Deutschlands mag viele Grundsätze, Normen enthalten, die fragwürdig sind und der Auslegung bedürfen und danach immer noch fragwürdig sind.
Das gilt aber nicht für dieses Gedicht nur weil es juristische Inhalte thematisiert.
Zuletzt geändert von Gast am Mi 21 Aug, 2013 19:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Paragraf 20 StGB

Beitragvon knistern » Mi 21 Aug, 2013 21:31


Hallo Cube,

dass du dich entrüstest ist mir klar. Nicht klar ist mir aber worüber eigentlich:


"nachdem du deine lückenhaften Ansichten zur Lyrik ungefragt und entrüstet präsentiertest"

Daraufhin fällt es mir schon schwer ernst zu bleiben.
Wirfst du mir vor Dich nicht vorher gefragt zu haben?
Sic tacuisses.....

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Re: Paragraf 20 StGB

Beitragvon rivus » Do 22 Aug, 2013 20:54


hallo knistern, hallo ich & allesamt

es bleibt immer dem autoren überlassen, ob er, das eine oder andre kritisch angemerkte, im eigenen text unterbringt oder beim nächsten text mit einbringt oder es ganz und gar ablehnt. jeder schreibende, handwerkelnde kann nachvollziehen, dass ein autor sein textkind und die textidee auch immer verteidigen wird. und jeder hat aber auch schon erlebt, wenn man dies und das am text ändert, das mitunter ein völlig neuer, fast fremdelnder text entstehen kann, der ein eigenleben entwickelt, welcher weit weg ist vom urspünglich intendierten. und dass dies dazu führt, sich gar nicht erst auf die gedanken und reflexionen der andren wirklich einzulassen und dass eben doch auch kein kopfstand gewagt wird, um seinen eigenen text aus den blickwinkeln der andren betrachtet, wenigstens im gedankenspiel, zu hinterfragen. (ja, zugegebenermaßen ist das kein einfaches ding, wenn man zuvor schon daran gemeißelt, gehämmert, verworfen, vom eigenen standpunkt her genug verdichtet hat).

warum führe ich das an? weil ich meine, dass texte angefasst, aufgespürt, nachempfunden werden sollen! weil textsubjekt und textobjekt und ihr gewolltes und ungewolltes zusammenspiel und wirken wahrgenommen werden soll! weil wir sie zusammen aufspüren wollen .... weil jeder sie aufnehmen kann, darf und soll und jeder teilhaben kann am aneignungsprozeß der texte, denn lesen heißt doch auch immer, prozessual zu lesen, dies und das herauszufiltern.... aber ja, ich bewege mich vielleicht zusehr auf allgemeinplätzen, aber knistern, was ich sagen wollte, mir geht es nicht nur um das bisher angesprochene und ausgelegte, sondern um ein produktives kommunizieren, um ein ernst nehmen der wahrnehmungen der anderen, um kein vor dem kopfstoßen einer andren ansicht, einer andren sensibilität. (ach, hatten wir nicht bei grass gedicht "was gesagt werden muss" nicht zuhauf missverständnisse, über- und unterwürfe, über- und unterheblichkeiten, die aber für alle beteiligten auch zu einsichten führten, die zuvor nicht für möglich gehalten wurden ...) und ja, ein gedicht kann und muss nicht alle zusammenhänge spiegeln, nicht alles muss hinterfragt werden. ein gedicht kann nicht alles leisten. es wirkt bei jedermann anders, wie uns, mir und dir, durch senator's skizze zu deinem gedicht aufgezeigt wird. man kann einem gedicht also nicht alles anlasten, was man selbst hinein- oder hinaus liest. das war mein kopfstand mit der retourkutsche. aber man kann versuchen, auf die andren lesarten einzugehen, um zu erspüren, warum dieser text, diese lyrgeschichte auch anders geschrieben werden und eben aus meiner sicht, jetzt bin ich wieder bei meinem lese-ich, ohne dem stigmatisierenden, das thema profunder widerspiegeln könnte... // vielleicht in einem neuen text ...


das zum dritten

vg der rivus
Zuletzt geändert von rivus am Fr 23 Aug, 2013 09:12, insgesamt 6-mal geändert.
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